Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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7. Öffentliche Finanzen
94.033 |
Finanzkontrollgesetz.
Änderung |
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Contrôle des finances.
Modification de la loi |
Botschaft: 30.03.1994 (BBl II, 721 / FF II, 709)
Ausgangslage
An der institutionellen Konzeption der Finanzaufsicht im
Bund mit der Doppelstellung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) im Dienste der
Bundesversammlung und des Bundesrates soll grundsätzlich nichts geändert werden. In
Beachtung der Empfehlungen der Internationalen Organisation der Obersten
Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) und der Erkenntnisse der modernen Finanzwissenschaft
soll die EFK deutlicher als bisher als externes Finanzaufsichtsorgan definiert und ihre
selbständige und unabhängige Stellung verstärkt werden. In materieller Hinsicht
enthält die Revisionsvorlage folgende Schwerpunkte:
- Präzisierung des Verhältnisses zu den Finanzinspektoraten
in den Ämtern (in Richtung Stärkung der Organe der internen Revision);
- Definition der Wirtschaftlichkeitsprüfungen im weiteren
Sinn, umfassend die Kriterien der Sparsamkeit, des günstigen Verhältnisses von Nutzen
und Kosten sowie der erwarteten Wirkung der finanziellen Aufwendungen;
- Festlegung der Prüfungsprogramme in eigener Kompetenz.
Verhandlungen
NR |
15.06.1994 |
AB 1994, 1046 |
SR |
21.09.1994 |
AB 1994, 849 |
NR |
03.10.1994 |
AB 1994, 1639 |
NR / SR |
07.10.1994 |
Schlussabstimmungen (170:3 / 41:0) |
Auf Antrag seiner Finanzkommission beschloss der Nationalrat
eine gewichtige Änderung zum Entwurf laut Botschaft. In Anbetracht der stark gestiegenen
Aufwendungen des Bundes für die SBB wurden die Bundesbahnen neu auch der eidgenössischen
Finanzaufsicht unterstellt.
Der Ständerat schloss sich weitgehend dem Erstrat
an. Drei von ihm geschaffene Differenzen hatten materiell keine besondere Bedeutung, so
dass der Nationalrat diese Beschlüsse diskussionlos übernahm.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
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