Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

7. Öffentliche Finanzen

94.033 Finanzkontrollgesetz. Änderung
Contrôle des finances. Modification de la loi

Botschaft: 30.03.1994 (BBl II, 721 / FF II, 709)

Ausgangslage

An der institutionellen Konzeption der Finanzaufsicht im Bund mit der Doppelstellung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) im Dienste der Bundesversammlung und des Bundesrates soll grundsätzlich nichts geändert werden. In Beachtung der Empfehlungen der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) und der Erkenntnisse der modernen Finanzwissenschaft soll die EFK deutlicher als bisher als externes Finanzaufsichtsorgan definiert und ihre selbständige und unabhängige Stellung verstärkt werden. In materieller Hinsicht enthält die Revisionsvorlage folgende Schwerpunkte:

  • Präzisierung des Verhältnisses zu den Finanzinspektoraten in den Ämtern (in Richtung Stärkung der Organe der internen Revision);
  • Definition der Wirtschaftlichkeitsprüfungen im weiteren Sinn, umfassend die Kriterien der Sparsamkeit, des günstigen Verhältnisses von Nutzen und Kosten sowie der erwarteten Wirkung der finanziellen Aufwendungen;
  • Festlegung der Prüfungsprogramme in eigener Kompetenz.

Verhandlungen

NR 15.06.1994 AB 1994, 1046
SR 21.09.1994 AB 1994, 849
NR 03.10.1994 AB 1994, 1639
NR / SR 07.10.1994 Schlussabstimmungen (170:3 / 41:0)

Auf Antrag seiner Finanzkommission beschloss der Nationalrat eine gewichtige Änderung zum Entwurf laut Botschaft. In Anbetracht der stark gestiegenen Aufwendungen des Bundes für die SBB wurden die Bundesbahnen neu auch der eidgenössischen Finanzaufsicht unterstellt.

Der Ständerat schloss sich weitgehend dem Erstrat an. Drei von ihm geschaffene Differenzen hatten materiell keine besondere Bedeutung, so dass der Nationalrat diese Beschlüsse diskussionlos übernahm.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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